Hundekotbeseitigung und Pflicht der Hundeführer zum Mitführen von Hundekotbeuteln
Hundekotbeseitigung und Pflicht der Hundeführer
zum Mitführen von Hundekotbeuteln
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Grünanlagen, fremden Gärten, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Feldwegerändern verrichtet.
Hundekot ist vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen und im eigenen
Mülleimer zu entsorgen.
Aus hygienischen Gründen darf in keinem öffentlichen Mülleimer ein Hundekotbeutel
entsorgt werden.
Hundekotbeutel gibt es beim Discounter zu kaufen.
Wer mit dem Hund „Gassi geht“ und keinen Hundekotbeutel bzw. kein Tütchen mit sich führt, dem kann unterstellt werden, dass er die Notdurft seinens Hundes auch nicht beseitigen will und stattdessen zu Lasten der Allgemeinheit und der öffentlichen Ordnung eine Verunreinigung des Gemeindegebietes durch Hundekot wissentlich in Kauf nimmt.
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