GÖGGINGEN
Gemeinde
Krauchenwies

Hundekotbeseitigung und Pflicht der Hundeführer zum Mitführen von Hundekotbeuteln

Hundekotbeseitigung und Pflicht der Hundeführer

zum Mitführen von Hundekotbeuteln

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Grünanlagen, fremden Gärten, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Feldwegerändern verrichtet.

Hundekot ist vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen und im eigenen

Mülleimer zu entsorgen.

Aus hygienischen Gründen darf in keinem öffentlichen Mülleimer ein Hundekotbeutel

entsorgt werden.

Hundekotbeutel gibt es beim Discounter zu kaufen.

Wer mit dem Hund „Gassi geht“ und keinen Hundekotbeutel bzw. kein Tütchen mit sich führt, dem kann unterstellt werden, dass er die Notdurft seinens Hundes auch nicht beseitigen will und stattdessen zu Lasten der Allgemeinheit und der öffentlichen Ordnung eine Verunreinigung des Gemeindegebietes durch  Hundekot wissentlich in Kauf nimmt.

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